Es gibt viele gute Gründe, einen Studieneignungstest bei der Zulassung einzuführen: Einige Hochschulen wollen vor allem die durchschnittliche Eignung ihrer Studierenden verbessern und gegebenenfalls Mindeststandards setzen, einige möchten die Rechtssicherheit des Auswahlverfahrens erhöhen (teilweise veranlasst durch äußeren Druck), einige möchten die Diversität der Studierendenschaft durch unterschiedliche Zugangswege fördern, und andere möchten ihren Verwaltungsaufwand durch ein klares, einfaches und objektives Verfahren reduzieren. Daneben gibt es immer Gedanken, wie die Einführung eines Tests gestaltet werden kann, damit der Test von (potenziellen) Studierenden positiv aufgenommen wird.
In diesem Beitrag stellen wir die unterschiedlichen Einsatzmodelle von Studieneignungstests vor und geben Hinweise, wie die Einführung gestaltet werden kann, um eine möglichst hohe Akzeptanz des Auswahlverfahrens zu erreichen.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Prognosekraft eines Auswahlverfahrens am besten, wenn sowohl HZB-Noten als auch fachspezifische Studieneignungstests hoch gewichtet werden. Andere Auswahlkriterien haben eine niedrigere Prognosekraft und können unter Umständen sogar die Prognosekraft des gesamten Auswahlverfahrens senken, wenn sie sehr stark gewichtet werden.
In der Umsetzung sieht es häufig so aus, dass Hochschulen im Auswahlverfahren eine Rangreihe nach Punkten bilden, wobei eine Maximalpunktzahl von 100 beliebt ist. Im Auswahlverfahren der Hochschule der Universität Frankfurt für Medizin gibt es beispielsweise bis zu 45 Punkte für die Durchschnittsnote der HZB, bis zu 50 Punkte für den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) und 5 Punkte für eine einschlägige Berufsausbildung. Pharmaziebewerber:innen an der Universität Heidelberg können im Auswahlverfahren 60 Punkte für ihre HZB bekommen, 30 für den Pharmazie-Studieneignungstest PhaST und 10 für Zusatzqualifikationen wie Ausbildung oder Preise.
Einige private Hochschulen setzen Cutoff-Werte, um so einen Mindeststandard sicher zu stellen, zum Beispiel fordert die WHU für den Master in Management, dass Studienbewerber:innen entweder einen TM-WISO mit einem Standardwert von mindestens 102, einen GMAT mit mindestens 600 Punkten oder einen GRE mit mindestens 158 Punkten in „verbal“ und „quantitativ“ einreichen.
Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben bei einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung. Nach Abzug der Vorabquoten werden 30 Prozent der Studienplätze über die HZB-Noten vergeben, 60 Prozent über das Auswahlverfahren der Hochschule und 10 Prozent über die zusätzliche Eignungsquote. Im Auswahlverfahren müssen ein fachspezifischer Studieneignungstest und mindestens ein weiteres notenunabhängiges Kriterium verwendet werden. Dabei können Unterquoten gebildet werden. Bei einer lokalen Zulassungsbeschränkung gibt es etwas mehr Spielräume. Für eine maximal Rechtssicherheit empfiehlt sich eine Orientierung an den Regeln für die bundesweite Zulassungsbeschränkung. Im B.Sc. Psychologie der Universität Mannheim können im Auswahlverfahren bis zu 120 Punkte erzielt werden, maximal 75 Punkte gibt es für die HZB-Note, 40 Punkte für den Studieneignungstest STAV-Psych und 5 Punkte für studienrelevante (berufliche) Leistungen.
Einige Hochschulen möchten die Diversität der Studierenden erhöhen, indem sie auch denjenigen Interessentinnen und Interessenten eine Chance geben, die keine sehr guten HZB-Noten haben. Viele Jugendliche befinden sich zwischen 15 und 20 in einer Orientierungsphase und nicht alle entfalten bereits in der Schule ihr volles Potenzial. Ein Studieneignungstest kann dann helfen, die Chancen zu verbessern. Dies ist sogar im Grundgesetz verankert: Jede:r, der bzw. die prinzipiell für ein Studium geeignet ist, muss auch eine Chance auf einen Studienplatz haben. Ein Verfahren, bei dem man mit einem Zweier-Abitur überhaupt keine Chance hat, ist im Grunde unzulässig.
Im B.Sc. Business Administration der Hochschule Pforzheim wird aus der HZB-Note (50%) sowie den Einzelnoten in Mathematik (30%) und Englisch (20%) eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet. Anschließend wird eine Note im Auswahlverfahren ermittelt, bei der die gewichtete HZB-Note zu 70 Prozent und das Ergebnis des freiwilligen Studieneignungstest ITB-Business zu 30 Prozent eingeht. Der Test wird allerdings nur dann berücksichtigt, wenn sich dadurch die Gesamtnote verbessert. In diesem Modell kann niemand seine Chancen durch eine Testteilnahme verschlechtern. Niemand wird von der Bewerbung abgeschreckt und gleichzeitig haben Interessierte mit schwächeren HZB-Noten die Möglichkeit, ihre Zulassungschancen durch ein gutes Testergebnis zu verbessern.
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung von Diversität sind Bonusmodelle, bei denen die Testteilnahme ebenfalls optional ist und es bei guten Testergebnissen einen Bonus auf die HZB-Note gibt, beispielsweise 0,3, wenn jemand zur besseren Hälfte der Testteilnehmenden gehört, und 0,6, wenn man zum besten Viertel gehört. Auch hier ist der Test nur eine Möglichkeit, die eigene Note und damit die Chancen zu verbessern. Gleichzeitig muss die Hochschule nicht befürchten, Bewerber:innen abzuschrecken – der Test ist vollkommen freiwillig.
Im Rahmen ihrer Auswahlverfahren bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung bilden einige Hochschulen Unterquoten, die ebenfalls eine Diversität fördernde Wirkung haben: Die Unterquoten unterscheiden sich erheblich in der Gewichtung von HZB, Abitur und weiteren Kriterien, so dass Studieninteressierte mit höchst unterschiedlichen Profilen einen Weg ins Studium finden können.
Einige Hochschulen verwenden sehr komplexe und aufwändige Verfahren bei der Zulassung, beispielsweise mit einer Kombination aus Abschlussnoten, gewichteten Einzelnoten, Interviews, Motivationsschreiben oder der Bewertung von Praktika. Diese aufwändigen Verfahren können durch die Einführung eines Studieneignungstests deutlich vereinfacht werden. Die Universität zu Köln bildet bei der Zulassung zu den Studiengängen M.Sc. Business Administration und Economics eine Rangreihe nach Punkten mit einer Maximalpunktzahl von 100. Bis zu 68 Punkte gibt es für die Bachelorabschlussnote und bis zu 32 Punkte für den Prozentrang in einem anerkannten Studieneignungstest. Die Universität stellt zur Wahl, ob man als Studieneignungstest den TM-WISO oder den GMAT einreicht. Dieses Modell ist einfach und flexibel und hat sich über die Jahre gut bewährt
Bei der Einführung eines neuen Auswahlverfahrens haben viele Hochschulen gute Erfahrungen damit gemacht, die Studierendenvertretung frühzeitig in die Planungen mit einzubeziehen. So kann auf Wünsche der Studierenden eingegangen werden, zum Beispiel die Angst vor teuren Tests, die finanziell besser gestellte Bewerber:innen bevorzugen, weil diese sich teure Vorbereitungskurse leisten können. Auch bei Fragen der Gewichtung des oder der Tests sollten Studierende miteinbezogen werden. Vor der Einführung des Tests eine Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern des Testentwicklers anzubieten, bei der alle Fragen der Studierenden beantwortet werden, hat ebenfalls zu positiver Resonanz geführt.
Eine weitere Empfehlung: Hochschulen sollten das Verfahren möglichst frühzeitig und transparent auf ihrer Website kommunizieren, mit Informationen zum Test und entsprechenden Verlinkungen. Durch hohe Transparenz lässt sich die Akzeptanz bei Studierenden und Bewerber:innen deutlich steigern.