Als Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 19.12.2017 zur Zulassung zum Studium der Humanmedizin wurde die Hochschulgesetzgebung überarbeitet: Die Zulassung zum Studium darf nicht alleine auf Basis der HZB-Note erfolgen, sondern es muss mindestens ein weiteres, notenunabhängiges Kriterium hinzugezogen werden. Dabei wurde diese Regelung von der Human-, Zahn- und Tiermedizin auch auf den zweiten deutschlandweit zulassungsbeschränkten Studiengang – die Pharmazie – ausgeweitet.
Der PhaST als fachspezifischer Studieneignungstest ist ein solches, notenunabhängiges Kriterium.
Der Vorteil von fachspezifischer Studieneignungstests gegenüber anderen notenunabhängigen Kriterien wie mündlichen Verfahren liegen vor allem in ihrer hohen Aussagekraft, einem hohen Grad an Standardisierung und Objektivität sowie einer größeren Effizienz bei der Durchführung.