Woran kann man eigentlich die Qualität von Auswahlverfahren erkennen? Sollten Sie sich mit Auswahlverfahren und Eignungstests beschäftigen, haben Sie sich diese Frage wahrscheinlich schon das eine oder andere Mal gestellt. Mit der DIN 33430 wurde bereits vor gut 20 Jahren eine Norm zur berufsbezogenen Eignungsdiagnostik eingeführt, die auch für die Auswahl von Studierenden und Stipendiat*innen herangezogen werden kann bzw. sollte. Berufsbezogene Eignungsdiagnostik muss in diesem Fall von klinischer Diagnostik, z. B. bei psychischen Erkrankungen, abgegrenzt werden.

Was beeinhaltet die DIN 33430?

 

Die DIN 33430 beschreibt umfassend Qualitätskriterien und -standards für berufsbezogene Eignungsdiagnostik. Dabei werden die Qualifikation der beteiligten Personen, die Qualität der verwendeten Instrumente (z. B. Tests, Interviews) sowie der Gesamtprozess mit seinen einzelnen Prozessschritten thematisiert. Durch die Anwendung der DIN 33430 im Rahmen eignungsdiagnostischer Verfahren soll die wissenschaftliche Fundierung des Gesamtverfahrens sichergestellt werden.

Welche Leitlinien ergeben sich daraus für eine DIN-konforme Eignungsdiagnostik?

  • Ausgangspunkte für die Konzeption eines Auswahlverfahrens sind eine strukturierte Auftragsklärung sowie eine Anforderungsanalyse, mit deren Hilfe die relevanten Kompetenzen und ihre benötigte Ausprägung identifiziert werden.
  • Vor der Konkretisierung einzelner Schritte und Instrumente innerhalb des Auswahlverfahrens ist eine Planung des Gesamtprozesses notwendig.
  • Auswahl und Zusammenstellung der verwendeten Instrumente erfolgen anforderungsbezogen, d. h. auf Basis der Ergebnisse der Anforderungsanalyse, und/oder nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Standardisierte und strukturierte Durchführung, Auswertung, Interpretation und Evaluation der Ergebnisse nach vorher festgelegten Regeln, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
  • Koordination und Entwicklung des Verfahrens durch eine*n qualifizierte*n Eignungsdiagnostiker*in (im Idealfall lizenziert nach DIN 33430) sowie eine angemessene Schulung der weiteren an der Durchführung beteiligten Personen

Die DIN 33430 formuliert für einzelne Instrumente und Schritte des Auswahlverfahrens Anforderungen, die diese erfüllen müssen. Die DIN 33430 versteht dabei unter Instrumenten „praxiserprobte und wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnismittel, die in standardisierter Weise zur Eignungsbeurteilung eingesetzt werden“. Für Testverfahren wird dazu beispielsweise auf messtheoretische Gütekriterien wie Validität und Reliabilität hingewiesen. Ergänzend werden auch Anforderungen an internet- bzw. computergestützte Verfahren aufgeführt. Wir orientieren uns bei der Entwicklung und Durchführung unserer Studieneignungstests und weiterer Auswahlverfahren an der DIN 33430. Unsere Testentwickler*innen und Berater*innen sind nach DIN 33430 lizenziert.