Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Die ITB Consulting GmbH stellt ihren Kunden Tests zur Verfügung, mit denen man seine Chancen auf einen Studienplatz in Bachelor- oder Masterstudiengängen verbessern kann. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln rechtliche Bedingungen der Durchführung der Tests. Eine nähere Darstellung der Tests findet sich auf den jeweiligen testspezifischen Seiten.

§ 2 Leistungsumfang und Verfügbarkeit

Der Kunde kann den Test am ausgewählten Termin zu den ausgewählten Zeiten sowie am ausgewählten Ort absolvieren und erhält ein schriftliches Zertifikat mit seinen Ergebnissen.

Die ITB Consulting GmbH behält sich jedoch vor, notwendige Änderungen der Testdurchführung unter Wahrung des Gesamtcharakters vorzunehmen, insbesondere die Anpassung der Durchführung an geltende rechtliche Regelungen (z. B. Hygienekonzepte) und die Änderung des Testzentrums, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und das alternative Testzentrum gleichwertig ist (Beispiel: vergleichbares Testzentrum in Region oder Proctoring).

Liegt das Hindernis in der Verhinderung der Testdurchführung in Fällen „Höhere Gewalt“ (dies sind Fälle wie Krieg, Revolutionen, Streik, Naturkatastrophen oder Pandemien, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen), kann die Testdurchführung einmalig auf einen angemessenen neuen Zeitpunkt verschoben werden, wobei grundsätzlich ein Alternativtermin, der die Ergebniseinreichung innerhalb der Bewerbungsfrist ermöglicht, als angemessen gilt. Sollte ein Testverfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht durchgeführt werden können, erhält der Kunde die entrichtete Teilnahmegebühr zurück. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

§ 3 Preis; Freischaltung

Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis. Die Bezahlung erfolgt wahlweise über Kreditkarte oder PayPal. Unmittelbar nach Freigabe der Zahlung durch den Finanzdienstleister erfolgt die Reservierung von Testort, Testtermin und Testzeitraum.

§ 4 Vertragsdauer

Der Kunde erhält bei seiner Bestellung die Berechtigung, an einem der regulären Testtermine teilzunehmen und seine Ergebnisse aus seinem Benutzerkonto abzurufen. Die Ergebnisse werden online gestellt und sind dann für mindestens vier Wochen abrufbar. Nach dieser Zeit kann eine Zweitschrift gegen ein Entgelt von 9 Euro angefordert werden.

§ 5 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Nach Ablauf der Widerrufsrist ist eine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts ausgeschlossen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ITB Consulting GmbH, Koblenzer Straße 77, 53177 Bonn; Telefax: 0228-82090-38; E-Mail: test-info@itb-consulting.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 6 Schadensersatz

Die ITB Consulting GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die ITB Consulting GmbH haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). Im letztgenannten Fall haftet sie jedoch nicht für nicht vorhersehbare, nicht vertragstypische Schäden. Ferner verjähren Schadensersatzansprüche im letztgenannten Fall nach zwei Jahren. Die ITB Consulting GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer schuldhaft verursachten Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann gegenüber Forderungen von der ITB Consulting GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, das nicht auf einem Recht aus dem gleichen Vertragsverhältnis zwischen den Parteien wie der Anspruch beruht, gegen den es ausgeübt wird, ist unzulässig.

§ 8 Unerlaubtes Verhalten

Die ITB Consulting GmbH behält sich das Recht vor, den Kunden bei unerlaubten Verhaltensweisen zu verwarnen bzw. vom Test auszuschließen. Daraus entsteht für den Kunden kein Anspruch auf die Rückerstattung der Teilnahmegebühr. In besonders schweren Fällen kann der Ausschluss ohne Wiederholungsmöglichkeit ausgesprochen werden.

Zu einer Verwarnung führt es, wenn …

  • unerlaubte Gegenstände an den Arbeitsplatz mitgenommen werden. Eine aktuelle Liste der erlaubten Hilfsmittel sowie Beispiele für unerlaubte Hilfsmittel finden Sie auf dieser Seite.
  • der Kunde bei der Bearbeitung des Tests einen Täuschungsversuch unternimmt (z. B. versucht, „abzugucken“).
  • der Kunde während der Testdurchführung mit anderen Testteilnehmern spricht oder auf andere Art Kontakt aufnimmt.
  • andere Teilnehmer durch den Kunden gestört werden.

 

Zum sofortigen Ausschluss führt es, wenn …

  • nach einer einmaligen Verwarnung ein weiterer Verstoß erfolgt.
  • der Test vom Kunden unter falschem Namen bearbeitet wird. Der amtliche Lichtbildaus­weis wird vor Beginn der Testung sowie während der Testbearbeitung von den Aufsichts­personen überprüft. Jegliches Vergehen wird juristisch verfolgt und von der ITB Consulting GmbH zur Anzeige gebracht.
  • der Kunde weitere Browserfenster oder Programme öffnet.
  • der Kunde Gegenstände an den Arbeitsplatz mitnimmt, die zum Kopieren oder Vervielfältigen von Testmaterial verwendet werden können. Zu diesen Gegenständen gehören unter anderem: Kameras in jeglicher Form, Handys, eigenes Notizpapier. Jegliches Vergehen wird juristisch verfolgt und von der ITB Consulting GmbH zur Anzeige gebracht.
  • der Kunde versucht, die Aufgaben, Konzeptpapier oder die Hinweise zur Bearbeitung zu entwenden oder zu vervielfältigen. Jegliches Vergehen wird juristisch verfolgt und von der ITB Consulting GmbH zur Anzeige gebracht.
  • der Kunde seiner Pflicht, zum Mitführen eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises oder Passersatzpapieren und diese auf Verlangen den Aufsichtführenden zu zeigen, nicht nachkommt.
  • der Kunde geltenden Regelungen zur Teilnahme am Testverfahren (z. B. Nachweise über Impfung, Genesung oder negativer Corona-Testung im Rahmen von Hygienekonzepten), nicht nachkommt.  

§ 9 Anwendbares Recht; Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Bonn.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Abschnitt II
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Durchführung des Testverfahrens mit Proctoring

§ 10 Sicherstellung der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Durchführung mit Proctoring

Die Durchführung mit Proctoring wird als Alternative zur Durchführung in Testzentren angeboten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Testverfahren mit Proctoring besteht nicht. Sollte eine Durchführung in Testzentren an einem Testtag nicht möglich sein und die Durchführung ausschließlich über Proctoring erfolgen, so kann der Kunde, der sich für eine Teilnahme in Testzentren angemeldet hat, den Vertrag innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Bekanntgabe widerrufen.

§ 11 Sicherstellung der Anforderungen für eine Durchführung des Testverfahrens mit Proctoring

Der Kunde, der an der Durchführung eines Testverfahrens mit Proctoring teilnimmt, ist verpflichtet, für eine den Anforderungen der Durchführung gerechten Umgebung an seinem jeweiligen Teilnahmeort zu sorgen. Insbesondere ist der Kontakt zu anderen Personen über die gesamte Testdauer auszuschließen; die zuständige Aufsicht sowie gegebenenfalls in Störungsfällen der technische Support gelten nicht als andere Personen im Sinne dieser Vorschrift. Zur Unterbindung von unerlaubten Verhaltensweisen ist der Kunde verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion sowie die Bildschirmfreigabe der zur Aufsicht eingesetzten Kommunikationseinrichtung während der gesamten Testdauer zu aktivieren. Für die Funktionsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten technischen Ausstattung ist dieser selbst verantwortlich;

Eine aktuelle Übersicht über die geltenden Regelungen sowie die notwendigen technischen Voraussetzungen finden Sie auf dieser Seite.

§ 12 Sicherstellung des Datenschutzes Dritter

Kunden, die an einer Durchführung mit Proctoring teilnehmen, haben bei der Wahl des Prüfungsorts und der Ausrichtung von Kamera und Mikrofon Sorge dafür zu tragen, dass nicht Bilder oder Töne Dritter übertragen werden.