Europäischer Datenschutz und Studieneignungstests

Wir müssen zugeben – manchmal kommt uns der Datenschutz wie eine nicht enden wollende Bürokratie vor. Noch mehr Formulare, die ausgefüllt werden müssen, noch ein Penetrationstest, noch ein langwieriger Vertrag, der aufgesetzt werden muss. Bei ITB kümmern wir uns darum, dass alle Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllt werden. Warum machen wir das alles für Studieneignungstests?

Die Antwort lautet: Hoffentlich, weil es wichtig ist.

Sollten Studienbewerber etwa nicht wissen wer erfährt, für welchen Studiengang an welcher Hochschule sie sich bewerben und welche Testergebnisse sie in einem entsprechenden Test erzielt haben? Sollten sie nicht sogar das Recht haben, selbst zu entscheiden, wer Zugang zu diesen sensiblen Daten erhält?

Genau das gewährleistet die Datenschutz-Grundverordnung für jedes Zulassungsverfahren, das in ihren Anwendungsbereich fällt.

Was nach gesundem Menschenverstand klingt, ist nicht immer der weltweite Standard. Einige außereuropäische Testanbieter übermitteln beispielsweise Teilnehmerdaten an Unterauftragnehmer in anderen Ländern oder an bestimmte Universitäten, die dafür bezahlen. In einigen Fällen werden Teilnehmerprofile nicht nur anhand von Testdaten, sondern auch anhand von Verhaltensdaten erstellt, die aus Online-Aktivitäten abgeleitet werden – Daten, die die Bewerber nie wissentlich angegeben haben.

Das Argument? Es sei „im besten Interesse der Bewerber“ – um ihnen zu helfen, Studienangebote zu erhalten, auch wenn ihre Noten nicht erstklassig sind. Also ein bisschen wie bei einer Dating-App? Vielleicht, aber mal ehrlich: Würden Sie gerne Ihre persönlichen Daten in einer Dating-App finden, obwohl Sie sich dort nie angemeldet haben?

Das größere Problem ist, dass viele Bewerber keine Wahl haben. Entweder sie akzeptieren, was mit ihren Daten gemacht wird, oder sie bekommen kein Testergebnis, das von den Universitäten verlangt wird.

Diese „friss oder stirb“-Logik entspricht nicht der Idee fairer, respektvoller Auswahlverfahren. Wir sind der Meinung, dass Studienbewerber die Wahl haben sollten – und dazu gehört auch die Wahl eines Studierfähigkeitstests, der die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt und den Studierenden die Kontrolle über ihre Daten gibt.

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