Nutzungsmodelle

Wie kann das Testrgebnis für eine Auswahlentscheidung genutzt werden?

Die Ergebnisse unserer Studieneignungstests können in verschiedener Art und Weise genutzt werden. Die Ergebnisse von fachspezifischen Studieneignungstest kommen dabei vor allem im Rahmen der Auswahl bei zulassungsbeschränkten Studiengängen zum Einsatz. Die Ergebnisse gelten als notenunabhängiges Kriterium.

Die konkrete Ausgestaltung von Zulassungsvoraussetzungen und -entscheidungen legt jede Hochschule eigenständig fest. Wir geben kein Nutzungsmodell vor und ermöglichen eine Vielzahl verschiedener Anwendungsmöglichkeiten. So melden wir bei unseren Studierfähigkeitstests drei verschiedene Werte – Standardwert, Prozentrang sowie ein Notenäquivalent – zurück, die unterschiedliche Möglichkeiten zur Verrechnung mit anderen Kriterien bieten. Zudem können die Tests ein fakultativer oder ein obligatorischer Bestandteil einer Bewerbung sein.

Die hier vorgestellten Modelle haben sich bewährt und finden bereits in Zulassungsverfahren von Hochschulen Anwendung. Die Modelle sollen Anregungen geben, wie Auswahlverfahren gestaltet und die fachspezifischen Studieneignungstests in Kombination mit weiteren Kriterien bei der Zulassung genutzt werden können.

Standardwert, Prozentrang und Notenäquivalent

Alle Werte, die wir zurückmelden, sind standardisierte Werte. Diese sind auch über verschiedene Testversionen und Jahre vergleichbar.

  • Standardwert: Standardisierter Wert mit einem Mittelwert von 100. Werte über 110 sind überdurchschnittlich, Werte unter 90 unterdurchschnittlich.
  • Prozentrang: Der Prozentrang gibt an, wie viele andere Personen ein schlechteres Ergebnis erzielt haben, d. h. er hat einen Wertebereich von 0 bis 100. Bei einer Person mit einem Prozentrang von 75, haben also 75% der Personen ein schlechteres und 25% ein besseres Ergebnis erzielt. Der Prozentrang ist empirisch ermittelt und bezieht sich auf die Gesamtheit aller Teilnehmenden. Er spiegelt nicht das Ergebnis des entsprechenden Testtages oder der Testversion wider.
  • Notenäquivalent: Auf empirischem Weg haben wir für jeden Test ein Notenäquivalent ermittelt, das der deutschen Notengebung in Schulen und Hochschulen folgt. Allerdings geben wir nur ein Notenäquivalent im Bereich 1,0 bis 4,0 aus.

Standardwert und Prozentrang geben wir auch für einzelne Aufgabengruppen aus. Das Notenäquivalent nur für den gesamten Test.

Studierfähigkeitstest als fakultativer Bestandteil des Auswahlverfahrens

Bonusmodell

Bewerbende mit einem guten Testergebnis können ihre HZB-Note oder (bei der Bewerbung für Masterstudiengänge) ihre Bachelornote und damit ihre Chance auf einen Studienplatz verbessern. Eine Nichtteilnahme am Test bringt keinen Nachteil.

Beispiel: Für ein gutes Ergebnis im Test wird ein fester Bonus auf die Note (HZB-Note bzw. Bachelornote) vergeben. Je besser das Ergebnis ist, desto höher ist der Bonus. So gibt es z. B. für einen Prozentrang ≥ 50 einen Bonus von 0,3, für einen Prozentrang ≥ 75 einen Bonus von 0,6. Tanja möchte BWL studieren. Sie hat eine Abiturnote von 2,8 und im BT-WISO einen Prozentrang von 80. Durch den guten Prozentrang erhält sie den Bonus von 0,6 und ihre Note verbessert sich auf 2,2. Durch das gute Abschneiden im Test erhält Tanja bei einem lokalen NC von 2,5 einen Studienplatz, den sie ohne das Ergebnis vom BT-WISO nicht erhalten hätte.

Sowohl das einfache Gewichtungsmodell als auch das differenzierte Gewichtungsmodell können ebenfalls als fakultativer Bestandteil genutzt werden.

Studierfähigkeitstest als obligatorischer Bestandteil des Auswahlverfahrens

Der Notendurchschnitt (der HZB-Note bzw. der Bachelornote) und das Testergebnis werden in eine Gesamtnote umgerechnet. Dieses Modell basiert auf der empirischen Erkenntnis, dass eine Kombination aus Abschlussnote und dem Ergebnis eines Studierfähigkeitstests die höchste Prognosekraft für den Studienerfolg besitzt. In welchem Gewichtungsverhältnis die Note und das Testergebnis verrechnet werden, liegt im Verantwortungsbereich der Hochschulen. Meist werden beide Werte annähernd gleich gewichtet. Für dieses Modell eignet sich insbesondere das Notenäquivalent, das im Testergebnis ausgegeben wird.

Eine Nichtteilnahme am Test kann mit einem Ergebnis von 4,0 (Notenäquivalent) gewertet werden. Das einfache Gewichtungsmodell kann auch als fakultativer Bestandteil genutzt werden. Wenn das Testergebnis schlechter als die Abschlussnote ist, wird nur die Abschlussnote gewertet. Eine Verschlechterung des Notendurchschnittes ist nicht möglich.

Einfaches Gewichtungsmodell

Differenziertes Gewichtungsmodell

Das Testergebnis ist eines von mehreren Zulassungskriterien, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Neben der Abschlussnote (HZB-Note bzw. Bachelornote) und dem Testergebnis können auch weitere Kriterien wie Berufserfahrung, Praktika oder Sprachkenntnisse berücksichtigt werden. Jede Hochschule sollte selbst festlegen, wie stark jedes Einzelkriterium gewichtet wird.

Beispiel: Alexander, 24, möchte Biochemie studieren. Er hat eine Abiturnote von 1,7. Dafür erhält er 40 (von 60 möglichen) Punkte. Im BT-MINT hat er einen Standardwert von 112 erzielt – hierfür erhält er 15 (von 20) Punkte. Für seine Ausbildung zum Chemielaborant erhält er weitere 20 (von 20) Punkte für Ausbildung/Berufserfahrung. Alexander erzielt damit 75 von 100 möglichen Punkten. Unter anderem mit dem guten BT-MINT-Ergebnis gelingt es ihm, in der Rangreihe zahlreiche Bewerbende zu überholen, die eine bessere Abiturnote hatten als er, aber ein schlechteres Ergebnis im BT-MINT.

Eine Nichtteilnahme am Test kann genau wie beim einfachen Gewichtungsmodell mit einem Ergebnis von 4,0 (Notenäquivalent) gewertet werden. Das differenzierte Gewichtungsmodell kann auch als fakultativer Bestandteil genutzt werden. Sollte das Testergebnis schlechter als die Abschlussnote sein, so wird nur die Abschlussnote gewertet. Eine Verschlechterung des Notendurchschnittes ist nicht möglich.

Die Hochschule definiert eine oder mehrere Mindestvoraussetzungen für die Zulassung. Eine dieser Voraussetzungen könnte das Erzielen eines Mindestwerts in einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest sein. Das Modell ist flexibel und gibt den Studienbewerbenden mehrere Möglichkeiten, ihre Eignung unter Beweis zu stellen, was auch von den Bewerbenden selbst als besonders fair erlebt wird.

Beispiel: Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang in BWL wird entweder eine Bachelornote von < 1,5 oder ein GMAT-Score von mindestens 600 oder ein TM-WISO-Score (Standardwert) von mindestens 106 vorausgesetzt. So stellt die Hochschule sicher, dass alle Studierenden über die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium verfügen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Scores verschiedener Testverfahren (z. B. TM-WISO und GMAT) in Beziehung setzen können.

Schwellenmodell

Weitere Nutzungsmöglichkeiten

Über die Nutzung im Rahmen der Auswahlentscheidung hinaus können die Studierfähigkeitstests auch für andere Zwecke Anwendung finden. Hier finden Sie Beispiele, wie unsere Testverfahren in anderen Zusammenhängen genutzt werden bzw. wurden:

Standortbestimmung zu Beginn des Studiums

Insbesondere die Testverfahren für grundständige Studiengänge können auch als eine Art Einstufungstest zu Beginn des Studiums genutzt werden. Studienanfänger nehmen am Test teil und reichen die Ergebnisse an die Hochschule weiter. Die Ergebnisse des Tests werden dann auf Aufgabengruppenebene betrachtet, um mögliche Entwicklungsfelder zu identifizieren und die Studienanfänger bereits zu Beginn des Studiums gezielt zu fördern und Studienabbrüche zu verhindern.

Studieninteressierte auf die Hochschule aufmerksam machen: Unsere Studierfähigkeitstests werden teilweise von sehr renommierten Hochschulen und Studiengängen genutzt. Welche Studiengänge und Hochschulen den jeweiligen Test nutzen, veröffentlichen wir auf unserer Website und wird den Teilnehmenden während des Anmeldeprozesses angezeigt. So machen unsere Nutzerhochschulen auf ihr Studienangebot aufmerksam.

Besonders begabte Studierende finden: Alternativ könnte ein besonders gutes Testergebnis auch mit besonderen Anreizen verbunden werden, z. B. Stipendien, Erlassen von Studiengebühren oder andere Vergünstigungen. Damit schaffen Sie für besonders begabte Studieninteressierte einen Anreiz, sich bei Ihrer Hochschule zu bewerben und einzuschreiben. 

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